Nds. Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung Niedersachsen klar Logo

Mitglieder im Psychiatrieausschuss

Der Niedersächsische Psychiatrieausschuss besteht insgesamt aus 26 Mitgliedern und bildet sich aus Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Institutionen und Organisationen.

Die Amtsperiode des Ausschusses sowie der Besuchskommission und besonderen Besuchskommission beginnt und endet mit der Wahlperiode des Landtages. Alle Mitglieder des Ausschusses üben ihre Tätigkeit jedoch über das Ende der Wahlperiode hinaus so lange aus, bis ein neuer Ausschuss berufen ist.

Die Mitglieder werden vom Niedersächsischen Sozialministerium berufen.

Der Psychiatrieausschuss besteht aus folgenden Bereichen:
  • Fraktionen des Landtags
  • Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens
  • Sozialversicherungsträger
  • Fachärztinnen/ Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Facharzt oder Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie auf Vorschlag der Ärztekammer Niedersachsen
  • Psychologische Psychotherapeutin oder Kinder- und Jugendpsychotherapeutin oder ein Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendpsychotherapeut auf Vorschlag der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen
  • Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen
  • In der Psychiatrie erfahrene Mitglieder der Konföderation evangelischer und katholischer Kirchen in Niedersachsen
  • Vertreter und Vertreterinnen der Angehörigengruppe
  • Vertreter und Vertreterinnen der Psychiatrie-Erfahrenen
  • Person mit der Befähigung zum Richteramt
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